Umgestaltung und Bankrott
Die Berufstätigkeit der Berufsgemeinschaft der Rechtsanwälte TAILORS auf dem Gebiet der Praxis der Umgestaltung und Bankrott umfasst:
- Initiieren der Anträge zu Umgestaltungs- und Bankrottprozessen und Aufsicht der weiteren Prozesse;
- Vertretung in Versammlungen der Kreditoren und der Kreditorenausschüsse;
- Vertretung in Gerichten beim Bestreiten der vom Betrieb abgeschlossenen Geschäfte;
- Ausarbeitung der Umgestaltungskonzepte und –Entwürfe und Vorlage zur Beschlussfassung in Kreditorenversammlungen bzw. Gerichten;
- Beratung der Umgestaltungs- und Bankrottverwalter;
- Beratung zu anderen Fragen der Umgestaltungs- und Bankrottprozessen.