Arbeitsrecht
Die Berufstätigkeit der Berufsgemeinschaft der Rechtsanwälte TAILORS auf dem Gebiet der Praxis des Arbeitsrechtes umfasst:
- Abschluss der Verträge und Abbruch der Arbeitsbeziehungen;
- Beratung zu Fragen der Belegschaftsverträge und Gewerkschaften;
- Verlegung der Beschäftigten und Dienstreisen;
- Vermittlung, Vertretung in Verhandlungen, Prozeduren des Einvernehmens;
- Lösung der Arbeitsstreite;
- Vorbereitung der Vereinbarrungen zum Nichtkonkurrieren und Nichtverlocken und der Programme der Förderung der Beschäftigte;
- Vorbereitung der Regeln der Arbeitsordnung, Verordnung der Pflichterfüllung und anderer lokalen Rechtsakte;
