Marketingrecht
Die Berufstätigkeit der Berufsgemeinschaft der Rechtsanwälte TAILORS auf dem Gebiet der Praxis des Marketingrechtes umfasst:
- Beratung zu Rechtsaspekten der einzelnen Marketingweisen;
- Einschätzung der Übereinstimmung des Werbeberichtes den Forderungen der Rechtakte;
- Beratung zu Rechtsforderungen beim direkten Marketing, zu Rechtregelung der Personalienspeicherung und –Gebrauch;
- Beratung zu Werbung der Produkte der unter strengen Kontrolle liegenden Marktsektore;
- Vorbereitung der Verträge mit Werbungsagenturen, der Dokumentenpakete für Filmherstellungs- und Kastinggeselschaften und Beratung diesbezüglich;
- Vertretung in Beziehungen mit dem Konkurrenzrat, der Inspektion des Personalienschutzes und anderen Aufsichtsinstitutionen;
- Vertretung in Streitigkeiten im Rahmen der Aspekte des Marketingrechtes.